Nur mal so, zur Vermeidung von Magengeschwüren oder Amokläufen ! 


Wenn vom privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen aufgrund von Anfragen meiner Eltern zu Kostenübernahmen Antworten zurückkommen, dann haben meine Eltern schon keine Lust mehr, diese Briefe zu öffnen. 

Klassischerweise beginnen sie wie folgt:

"...uns liegt viel daran, unseren Mitgliedern zu helfen. Dem sind aber Grenzen gesetzt, denn die Bestimmungen des Versicherungsvertrages dürfen wir dabei nicht außer Acht lassen.

Bitte lassen Sie uns die Angelegenheit so darlegen, wie sie sich aus dem zwischen Ihnen und uns geschlossenen Versicherungsvertrag ergibt.

Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung aus dem Tarif mit Tarifbedingungen (Musterbedingungen § 4 Abs 1 MB/KK).

... bla bla bla... Wir können die Kosten nicht übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen"


Ganz ehrlich ? Da kriegt man Plaque ! Mit einem behinderten Kind anteilig zum Beihilfeanspruch privat kranken- und pflegeversichert zu sein, das ist die Pest ! Mutti wünscht bei jedem Telefonat mit der Versicherung den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern, die sie um den privaten Anspruch beneiden, weil man dann ja so viele Vorteile hat und den lieben langen Tag unbegrenzt Krankengymnastik bekommt, unsachlich und unqualifiziert ein behindertes Kind und dann viel Freude mit ihrer privaten Versicherung.Brüllend

Und der Beihilfestelle sind in der Regel die Hände gebunden, da sie sich (im Bereich der Pflegeversicherung) an die Entscheidungen der privaten Pflegeversicherung anschließen muß und keine eigenständigen Entscheidungen treffen darf.

"... auch nach Rücksprache mit dem Finanzministerium und nach nochmaliger Überprüfung können die Aufwendungen für ... nicht als beihilfefähig anerkannt werden. Bei der Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln ist die Beihilfestelle an die Entscheidung der Pflegekasse gemäß § 12 Abs. 4 BhVO gebunden."

Im Falle der Kostenübernahme für Windeln gab es ausnahmsweise mal ein neues Schreiben:

"...dem privaten Pflegeversicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung (Bedingungsteil MB/PPV) in Verbindung mit Tarif PV (mit den Tarifstufen PVN und PVB) zugrunde. In diesen Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurde das Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) für die private Pflegeversicherung umgesetzt.

Grundsätzlich sind unter Tarifabschnitt 4.2 Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel je Kalendermonat bis zu 31,00 EUR erstattungsfähig. Hierzu gehören auch Windeln.

Bei Kindern gilt diese Regelung erst ab dem vollendeten 4. Lebensjahr. An den Kosten für die Windeln können wir uns deshalb zur Zeit nicht beteiligen."

Okay, ist ja kein Problem. Windeln können wir uns für ein weiteres Jahr wohl gerade noch leisten, aber...

... mein gesetzlich kranken- und pflegeversicherter Cousin hat problemlos

  • in einem Kalenderjahr einen Stuhl mit Sitzschale UND eine Rehakarre bekommen
  • für den Kindergarten jeweils eine größenangepaßte Sitzschale als Zweitausstattung bekommen (oder deutlicher formuliert: es wurde immer gleich alles doppelt angefertigt und geliefert)
  • die Windeln ab dem 3. Lebensjahr bezahlt bekommen

UND

  • er hat über Jahre hinweg TÄGLICH Krankengymnastik ZUHAUSE (!) erhalten.

Und jetzt schon viel Vergnügen, wenn man sich mal Gedanken macht, das man als alterndes Elternteil eines gesunden oder behinderten Kindes oder auch als Kinderloser irgendwann womöglich mal selbst in die Verlegenheit kommt, eine solche Leistung beanspruchen zu müssen. Prost Mahlzeit ! Reingefallen